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Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte sind urheberrechtlich geschützt. Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Aichach-Friedberg steht das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Ausschließlich schriftliche, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und über http://boris-bayern.de erteilte Auskünfte sind rechtsverbindlich. Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender. Mehr auf der Seite des Landratamtes Aichach-Friedberg.

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