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Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

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In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2026 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.


Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger
werden befragt

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet
– der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im
Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa
65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft
zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen
dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen
der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ
hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung
von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen
und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen
Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme
am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser
Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe
über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen
Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich
zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte
ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können
entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet
werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte
im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend
geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember
statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich
für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter
Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich
ist.

Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Groß-inventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zen-sus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Ge-bäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:

 


https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

 


Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig aus-gewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

www.statistik.bayern.de Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienst-leister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben ge-hören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.

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